Die dezentrale Zukunft der Sperrveröffentlichung
Veröffentlichen Sie ausgewählte Innovationen. Behalten Sie einen überprüfbaren Nachweis darüber, was Sie wann offengelegt haben.
Manche Innovationen sollten veröffentlicht werden
Nicht jede technische Verbesserung gehört in eine Patentanmeldung oder muss ein Geschäftsgeheimnis bleiben. Eine Sperrveröffentlichung macht eine Innovation öffentlich, damit sie als Stand der Technik gegen spätere Patentansprüche auf das Offengelegte zählen kann.
Das ist ein kluger Schritt für inkrementelle Verbesserungen, Verfahren oder Technologien, die Sie offen halten möchten - besonders wenn es ein Vermögen kosten würde, alles zu patentieren.
Die geplante Funktion zur Sperrveröffentlichung von Bernstein soll Ihre vertraulichen Innovationsnachweise mit einer bewussten öffentlichen Offenlegung verbinden: verteilte Veröffentlichung, Blockchain-Zertifizierung und Nachweise der öffentlichen Verfügbarkeit.
Diese Funktion ist noch nicht verfügbar. Ihre Arbeit mit Bernstein zertifizieren können Sie schon heute.
Bei unserer Expansion von nationalen zu internationalen Märkten würden wir bankrott gehen, wenn wir versuchten, alles zu patentieren, was wir haben.
— Bill Grieshober, Rich Products,New York Times, Feb. 2002
Was eine gute Sperrveröffentlichung ausmacht
Technische Substanz
Genug Details, damit eine Fachperson die Innovation verstehen und umsetzen kann.
Rechtzeitige Veröffentlichung
Ein planbarer Veröffentlichungszeitpunkt, der zu Ihrer IP-Strategie passt, damit Sie offenlegen, bevor jemand anderes anmeldet.
Öffentliche Zugänglichkeit
Jeder kann das vollständige Material abrufen, ohne Geheimhaltungsbeschränkungen.
Auffindbarkeit
Klare Beschreibungen und Indexierung helfen Forschenden und Patentprüfern, die Veröffentlichung zu finden.
Überprüfbarer Veröffentlichungsnachweis
Nachweise verknüpfen genau den Inhalt, den Sie offengelegt haben, damit, wann und wo er öffentlich zugänglich wurde.
Von privaten Nachweisen zur öffentlichen Offenlegung
Bernstein hilft Ihnen schon heute, vertrauliche Arbeit zu zertifizieren und ihre Entwicklung zu dokumentieren. Die geplante Funktion soll einen bewussten Veröffentlichungsschritt ergänzen: Sie wählen aus, was offengelegt wird, behalten die Verbindung zur Entwicklungsgeschichte und bauen einen überprüfbaren Nachweis der Offenlegung auf.
Veröffentlichung und Nachweis in einem einzigen Ablauf, und Sie entscheiden genau, welches Material öffentlich wird.
Der geplante Ansatz
Die genaue Offenlegung identifizieren
Jede veröffentlichte Version erhält eine inhaltsbasierte Kennung. Ändern Sie eine Datei, entsteht eine neue Kennung. So bleiben Versionen unterscheidbar, und jeder kann ihre Integrität prüfen.
Über eine einzelne Plattform hinaus veröffentlichen
Verteilter Speicher macht Offenlegungen öffentlich abrufbar, mit Kopien bei unabhängigen Betreibern - ohne Abhängigkeit von einer einzelnen Website oder einem einzelnen Anbieter.
Nachweise der Veröffentlichung bewahren
Verknüpfen Sie die offengelegten Dateien mit Nachweisen, wo und wann sie öffentlich zugänglich waren, und zertifizieren Sie diese Nachweise mit Bernstein - mit Bitcoin-Verankerung und vertrauenswürdigen Zeitstempeln.
Offenlegungen leichter auffindbar machen
Durchsuchbare Beschreibungen sowie Veröffentlichungs- und Indexierungskanäle helfen Forschenden und Patentprüfern, das technische Material zu entdecken.
Veröffentlichen, während Ihre Innovation wächst
Sperrveröffentlichungen können Ihrer F&E folgen. Veröffentlichen Sie eine Entwicklung und ergänzen Sie spätere Verbesserungen als verknüpfte, inkrementelle Offenlegungen, jede mit eigener Kennung und eigenem Nachweis.
Legen Sie ausgewählte Elemente nach und nach offen und halten Sie den Rest Ihrer Arbeit vertraulich.
Eine bewusste IP-Entscheidung
Wenn Sie eine private Datei zertifizieren, erhalten Sie einen Nachweis, dass sie existierte. Öffentlich wird die Datei dadurch nicht.
Mit einer Veröffentlichung geben Sie die Vertraulichkeit des Offengelegten auf, und sie kann Ihre eigenen Patentmöglichkeiten beeinflussen. Sie verschafft kein Patent und garantiert keine Ausübungsfreiheit. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer IP-Beratung, was Sie veröffentlichen.
Online-Ressourcen
Akademische Arbeiten, Artikel und Expertenbeiträge zur Sperrveröffentlichung.